Die Umsetzung der Gebärpflicht

Frauen, die vor Ablauf der Gebärfrist die Hochschulreife erlangen und ein monatliches Einkommen von mindestens 1500 € erwirtschaften, haben mindestens 2 Kinder zu gebären, Frauen die vor Ablauf der Gebärfrist einen Hochschulabschluß erlangen und ein monatliches Einkommen von mindestens 2000 € erwirtschaften, mindestens 3 Kinder. Frauen, die vor Ablauf der Gebärfrist eine berufliche Position erlangen, für die üblicherweise Hochschulreife oder ein Hochschulabschluß vorausgesetzt wird, haben ebenfalls die entsprechende Mindestkinderzahl für diesen Abschluß zu gebären.

Von der Gebärpflicht ausgenommen sind unfruchtbare Frauen, Frauen aus verwahrlosten Verhältnissen, Frauen mit psychischen Krankheiten, sowie Frauen, deren Erbgut Erbkrankheiten aufweist.

Der Fortbestand der Verwahrlosung oder der psychischen Krankheit ist bis zum Fristablauf der Gebärpflicht regelmässig zu überprüfen. Wer Verwahrlosung oder psychische Krankheit vortäuscht mit der Absicht, sich der Gebär- bzw. Zeugungspflicht zu entziehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Frauen müssen ihre Kinder bis zum Ablauf folgender Fristen gebären:
Mindestkinderzahl (1/2/3)
1. Kind (37/35/32)
2. Kind (-/37/35)
3. Kind (-/-/37)
Angegeben ist jeweils das vollendete Lebensjahr

Erleidet eine Frau eine Fehlgeburt oder wird die Schwangerschaft abgebrochen, weil beim Embryo eine Behinderung festgestellt wurde, so ist sie in ihrem Leben nur zu einem weiteren Versuch einer erfolgreichen Geburt verpflichtet. Kann eine Frau aufgrund von Fehlgeburten oder Abtreibungen aufgrund von Behinderungen ihre Mindestkinderzahl nicht erreichen, so gilt ihre Pflicht trotzdem als erfüllt.

Adoptierte Kinder werden zur Erreichung der Mindestkinderzahl angerechnet. Bei adoptierten Kindern aus dem Ausland gilt dies jedoch nur, wenn sie zum Zeitpunkt der Adoption maximal sechs Jahre alt waren und ihre Eltern entsprechend der Bestimmungen dieses Gesetzes gebär- und zeugungsberechtigt gewesen wären und zusammen die Mindestpunktzahl im Punktesystem zur Ermittlung der Fortpflanzungswürdigkeit erreichen. – Die Einschränkung für adoptierte Kinder dient dazu, sicherzustellen, daß die Kinder noch assimiliert werden können.

Strafen

Frauen, die sich der Gebärpflicht verweigern oder den erfolgreichen Verlauf ihrer Schwangerschaften mutwillig gefähren, unterliegen der besonderen Steuerpflicht für Kinderverweigerer.

Gebär- und Zeugungsberechtigung

Gebärberechtigt sind psychisch gesunde Frauen aus nicht verwahrlosten Verhältnissen, deren Erbgut keine Erbkrankheiten aufweist.
Zeugungsberechtigt sind psychisch gesunde Männer aus nicht verwahrlosten Verhältnissen, deren Erbgut keine Erbkrankheiten aufweist.

Nicht gebärberechtigte Frauen können dazu verpflichtet werden, sich entweder einer Sterilisation zu unterziehen oder sich regelmässig alle drei Monate dem Amtsarzt vorzustellen, damit dieser sie auf eine Schwangerschaft untersuchen und ggf. eine Abtreibung einleiten kann, wenn Grund zur Befürchtung besteht, sie könnten eine Schwangerschaft verheimlichen.

Sorge für das Kind

Kann oder will ein biologischer Vater nicht die Sorge für sein leibliches Kind übernehmen, hat die Mutter das Recht, bis zu zwei Jahre nach der Geburt einen anderen Mann als Vater zu bestimmen, wenn sich dieser dazu bereit erklärt, die Sorgepflicht zu übernehmen und beide Eltern zusammen die Mindestpunktzahl im Punktesystem zur Ermittlung der Fortpflanzungswürdigkeit erreichen.

Wenn die Mutter nach Ablauf dieser Frist keinen geeigneten Ersatzvater gefunden hat, ist vom Jugendrichter der bestgeeignete Mann als Ersatzvater zu bestimmen und ihm die Sorgepflicht zu übertragen. Geeignet im Sinne dieses Gesetzes sind Männer, die im Punktesystem zur Ermittlung der Fortpflanzungswürdigkeit eine hohe Punktzahl erreichen. Bei der Ermittlung der Fortpflanzungswürdigkeit zum Zwecke einer Überträgung der Sorgepflicht gegen den Willen des Betroffenen sind jene Bestandteile auszunehmen, die der Kooperation des Beurteilten bedürfen, etwa Intelligenz- und Sprachtests.

Die finanziellen Aufwendungen für die Kinderaufzucht sind in voller Höhe vom Staat zu übernehmen. Das Kind hat die Kosten für seine Ausbildung zurück zu zahlen, soweit es die Möglichkeit dazu hat, und im Falle seiner Auswanderung auch die Kosten für seine Aufzucht.

Für die Zeit, in der die Kinder aufgezogen werden, ist abhängig von der Kinderzahl und ihrer Sorgebedürftigkeit ein Teil der Einkommensteuer zu erlassen.

Sorgerechte und -pflichten für Männer

Männer, die vor Ablauf der Sorgepflichtübernahmefrist die Hochschulreife erlangen und ein monatliches Einkommen von mindestens 1500 € erwirtschaften, haben die Sorgepflicht für mindestens 2 Kinder zu übernehmen, Männer, die vor Ablauf der Sorgepflichtübernahmefrist einen Hochschulabschluß erlangen und ein monatliches Einkommen von mindestens 2000 € erwirtschaften, für mindestens 3 Kinder. Männer, die vor Ablauf der Sorgepflichtübernahmefrist eine berufliche Position erlangen, für die üblicherweise Hochschulreife oder ein Hochschulabschluß vorausgesetzt wird, haben ebenfalls eine Sorgepflicht für die entsprechende Mindestkinderzahl für diesen Abschluß zu übernehmen.

Männer müssen bis zum Ablauf folgender Fristen eine Sorgepflicht für Kinder übernehmen:
Mindestkinderzahl (1/2/3)
1. Kind (45/42/40)
2. Kind (-/45/42)
3. Kind (-/-/45)

Adoptierte Kinder werden zur Erreichung der Mindestkinderzahl angerechnet. Bei adoptierten Kindern aus dem Ausland gilt dies jedoch nur, wenn sie zum Zeitpunkt der Adoption maximal sechs Jahre alt waren und ihre Eltern entsprechend der Bestimmungen dieses Gesetzes gebär- und zeugungsberechtigt gewesen wären und zusammen die Mindestpunktzahl im Punktesystem zur Ermittlung der Fortpflanzungswürdigkeit erreichen. – Die Einschränkung für adoptierte Kinder dient dazu, sicherzustellen, daß die Kinder noch assimiliert werden können.

Männer dürfen die Übernahme der Sorgepflicht für ihre leiblichen Kinder ablehnen. Jedoch kann Männern, die ihre Mindestkinderzahl verfehlen, gegen ihren Willen die Sorgepflicht für nichtleibliche Kinder übertragen werden. – Also müssen die Männer entweder eigene Kinder aufziehen, oder im Falle einer Zwangsverpflichtung fremde. Die meisten werden eigene vorziehen und den Frauen deshalb als potentielle Partner und Väter zur Verfügung stehen.

Strafen

Männer, die sich der Sorgepflicht verweigern, unterliegen der besonderen Steuerpflicht für Kinderverweigerer.

Schwangerschaft und Geburt

Jede Schwangerschaft ist zu melden und die Gesundheit des Embryos sowie die Vaterschaft zu überprüfen. War mindestens eines der Elternteile nicht gebär- bzw. zeugungsberechtigt oder kann der Vater nicht ermittelt werden, ist die Schwangerschaft abzubrechen. Ebenfalls abzubrechen ist die Schwangerschaft, wenn beim Embryo eine Behinderung festgestellt wird.

Ein Kind darf nur geboren werden, wenn beide Eltern zusammen in einem Punktesystem zur Ermittlung der Fortpflanzungswürdigkeit eine bestimmte Menge Punkte erreichen. In diesem Punktesystem sind Intelligenz, Bildungsgrad, Sprachkenntnisse und das Einkommen der Eltern fördernde Faktoren.

Besondere Steuerpflicht für Kinderverweigerer

Auf das Einkommen und das Vermögen von Kinderverweigeren wird ein besonderer Steuersatz erhoben, der sich wie folgt berechnet: (Anzahl geborener bzw. übernommener Kinder/Mindestkinderzahl)*(90-X)+X, wobei X der gewöhnliche Steuersatz ist. – Auf diese Weise werden Kinderverweigerer dazu verurteilt, ein Leben am Rande des Existenzminimums (Sozialhilfesatz) zu führen, was hoffentlich abschreckend genug wirkt, trotzdem aber nicht zu grausam gegen besondere Härtefälle ist. Geldwerte Zuwendungen durch Liebhaber, etwa das Wohnenlassen in seiner Wohnung, sind auf die Sozialhilfe anzurechnen.

Punktesystem zur Ermittlung der Fortpflanzungswürdigkeit

Dieses Punktesystem bestimmt darüber, ob Männer zur Zeugung und Sorge für und ob Frauen zur Geburt von Kindern würdig sind. Wie dieses Punktesystem genau aussieht und welche Punktzahl mindestens erreicht werden muß, bleibt noch genauer zu bestimmen. Jedoch soll die Punktzahl desto höher sein, je höher Intelligenz, Bildungsgrad und selbst erwirtschaftetes Einkommen sowie je besser die Sprachkenntnisse sind. Ebenfalls getestet werden muß die ethnische Kompatibilität. Eine kriminelle Vergangenheit führt zu einem Punktabzug.

Beteiligung der Eltern an den Kosten, die der Gesellschaft durch ihre Kinder entstehen

Für mit Freiheitsstrafe bestrafte Kinder ist ihren Sorgepflichtigen oder ehemalig Sorgepflichtigen Einkommen mit zusätzlich 5% pro Kind zu besteuern, auch das Vermögen ist entsprechend zu besteuern. Für Kinder, die trotz grundsätzlicher Arbeitsfähigkeit von der Sozialfürsorge abhängig werden, ist ihren Sorgepflichtigen oder ehemalig Sorgepflichtigen Einkommen mit zusätzlich 2% pro Kind zu besteuern, auch das Vermögen ist entsprechend zu besteuern. Diese Steuerzuschläge gelten für die Dauer der Freiheitsstrafe bzw. der Abhängigkeit von der Sozialfürsorge.

Für ausgewanderte Kinder, falls nicht weitere, über die Pflichtkinderzahl hinausgehende und nicht ausgewanderte Kinder vorhanden sind, ist ab dem Zeitpunkt des Abschlusses ihrer Ausbildung ihren Sorgepflichtigen oder ehemalig Sorgepflichtigen Einkommen mit zusätzlich 2% pro Kind zu besteuern, auch das Vermögen ist entsprechend zu besteuern. Diese Steuerpflicht gilt bis zum Zeitpunkt der Rückwanderung des Kindes.

Ab dem Alter von 10 Jahren muß jedes Kind regelmässig einen Test über seine Leistungsfähigkeit absolvieren. Für nicht bestandene Tests werden von ihren Eltern Geldstrafen erhoben.

Es gibt viele Fälle, in denen Eltern am Versagen ihrer Kinder schuldlos sind, deshalb sind die Pönalen so gestaltet, daß sie die Eltern nicht ruinieren, sondern lediglich als Anreiz wirken, soweit wie möglich den Erfolg ihrer Kinder zu befördern.

den gebärpflichtgesetzentwurf ins englische übersetzen. qualifikation statt durch geld, durch mehrheitsentscheid durch gemeinde

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